 |
|
Ein- & Ausreise
Auswärtige Ämte - Links
Reisepass / Visum
Auswärtige Ämte - Weblinks
Informieren Sie sich beim Auswärtigen Amt über die aktuellen
Einreisebestimmungen, Reise- und Sichterheitshinweise.
Auswärtiges Amt Deutschland
Auswärtiges Amt Österreich
Auswärtiges Amt Schweiz
|
|
|
|
|
Pass |
Visum |
Rückreiseticket |
|
Deutschland |
ja |
|
nein |
1/2 |
|
ja |
|
Österreich |
ja |
|
ja |
1/2 |
|
ja |
|
Schweiz |
ja |
|
ja |
2 |
|
ja |
|
andere EU-Länder |
ja |
|
|
1/2 |
|
ja |
|
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig
ändern. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall vor
der Abreise bei der zuständigen konsularischen
Vertretung.
Reisepass
Allgemein erforderlich. Der Reisepass muss mindestens 6
Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig
sein.
Einreisebeschränkungen
Die Regierung von Gambia akzeptiert keine Reisepässe,
die von der palästinensischen Regierung ausgestellt
wurden.
Einreise mit Kindern
Deutschland
Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung eines
Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder
eigener Reisepass. Seit dem 1.4.2004 kann für ein Kind
ein Kinderreisepass beantragt werden. Der Kinderreisepass ist
fälschungssicher und maschinenlesbar. Spätestens ab
dem 01.01.2006 wird der Kinderreisepass den Kinderausweis
ersetzen.
Österreich
Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden
Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweiz
Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden
Elternteils oder eigener Reisepass.
Visum
Allgemein erforderlich.
Ausgenommen sind für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen
Staatsbürger folgender Länder:
|
|
| [1]
|
(a)
|
Bundesrepublik Deutschland, Belgien, Dänemark,
Finnland, Griechenland, Großbritannien, Irland (Republik),
Italien, Luxemburg, Niederlande und Schweden;
|
|
|
(b)
|
Benin, Burkina Faso, Côte d’Ivoire, Ghana, Guinea,
Guinea-Bissau, Kap Verde, Kenia, Malawi, Mali, Mauretanien,
Niger, Nigeria, San Marino, Senegal und Togo.
|
| [2]
|
(a)
|
Touristen, die mit einem Charterflug oder einer
Pauschalreise einreisen und eine Verlängerung innerhalb
von 48 Stunden beim Immigration Headquarter in Banjul
beantragen.
|
|
| |
|
Ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden Länder,
die in jedem Fall ein Visum benötigen:
|
| [I]
|
Polen, Slowakische Republik, Slowenien und Tschechische
Republik;
|
| [II]
|
Ägypten, Äthiopien, Albanien, Algerien, Angola,
Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Burundi, China, Eritrea,
Indien, Israel, Jamaika, Japan, Jemen, Kongo ( Dem. Rep.),
Kongo, Korea (Nord), Kroatien, Kuba, Libanon, Libyen,
Madagaskar, Mazedonien (Ehem. Jugos. Rep.), Marokko, Namibia,
Rumänien, Russische Föderation, Serbien und
Montenegro, Sri Lanka, Südafrika, Sudan, Syrien,
Türkei, Tunesien, Uganda, Ukraine sowie Inhaber von
palästinensischen Reisedokumenten.
|
|
| |
|
Kinder
Für die Kinder gelten jeweils die gleichen
Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Transit
Transitreisende, die innerhalb von 2 Stunden weiterreisen und
den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein
Transitvisum (ausgenommen sind Staatsangehörige manche
Länder, die stets ein Transitvisum benötigen).
Ausreichende Geldmittel
Alle Besucher Gambias müssen ausreichende Geldmittel
für die Aufenthaltsdauer nachweisen.
Visaarten
Touristen- und Geschäftsvisum für ein- und
mehrmalige Ein- und Ausreise.
Gültigkeitsdauer
21-28 Tage
Antragstellung
Konsulat
Unterlagen
|
| (a) |
Gültiger Reisepass. |
| (b) |
1 Antrag |
| (c) |
1 Passfoto |
Der postalischen Antragstellung sollte ein adressierter und
frankierter Umschlag (Einschreiben) und der Zahlungsbeleg
über die Visumgebühren beigelegt werden.
Bearbeitungszeit
Persönlich: sofort; postalisch: 8-10 Tage.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die
für die Einreise erforderlich sind: siehe das Thema
Gesundheit.
Aufenthaltsgenehmigung
Anfragen an das Konsulat.
zum Seitenanfang
|
|
|
|